Asbest

Was darf im Container für Asbest entsorgt werden?

Im Container dürfen ausschließlich Werkstoffe entsorgt werden, die stark gebundenes Asbest (Asbestzement) enthalten. Das sind beispielsweise:

  • Blumenkübel
  • Asbestplatten
  • Wellasbest

Um beim Transport sicherzustellen, dass die gesundheitsschädlichen Fasern nicht austreten können, muss der Asbestzementabfall nach dem Entfernen in so genannten “Big Bags/Plattensäcke für Asbest” verpackt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass beim Abtransport keine Gefahr für die Gesundheit besteht. Auf Wunsch stellen wir die notwendigen Asbest-Gewebesäcke zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine Befüllung mit anderen Abfällen ein höheres Entgelt für die Entsorgung zur Folge hat.

Was darf nicht im Container für Asbest entsorgt werden?

Schwach gebundene Asbestfasern, wie sie bspw. zur Isolation von Stahlträgern eingesetzt wurden (so genanntes Spritzasbest), können nicht im Container entsorgt werden. Neben schwach gebundenem Asbest dürfen ebenfalls keine Vinyl-Asbest- Platten im Container landen. Dieser auch als Flexplatten bezeichnete Bodenbelag birgt ebenfalls hohe Risiken bei der Entsorgung im Container und muss beim Entfernen getrennt entsorgt werden.